Sicherheitsstufe 2 nach DIN32757 (bei Plastikkarten eingeschränkt Sicherheitsstufe 3, indem man die Plastikkarten mit der Längsseite beginnend shreddert)
Sicherheitsklassen/-stufen P-2 (z.B. Papier), T-2 (z.B. Plastikkarte), O-2 (z.B. CD/DVD), E-2 (z.B. Chipkarte) nach DIN66399
Zu beachten ist, dass bei Chipkarten (Plastikkarten mit sichtbarem Chipmodul oder Transponderkarten (kontaktlose Chipkarten)) der Datenträger (Chip) aufgrund seiner geringen Größe nicht zwangsläufig zerteilt wird. Das Medium Plastikkarte gilt als zerteilt, während der Datenträger (Chip) weitestgehend intakt bleibt. Somit ist dieser Shredder für die nach Datenschutzrichtlinien uneingeschränkt korrekte physikalische Vernichtung eines Chipmoduls nicht geeignet.
Schnittbreite: 4 mm
Gewicht: 18 kg
Größe: B 420 mm x T 340 mm x H 660 mm
Wichtiger Hinweis zum Einsatz von Kartenshreddern: Wir empfehlen Ihnen den Einsatz eines Kartenshredders mit mindestens Sicherheitsstufe 3 nach DIN32757, um personalisierte Karten wie Karten-Rückläufer, Ausschuss-Karten, etc., entsprechend den Erfordernissen des Datenschutzes zu vernichten.
